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Mit den majdic.at Geräteschutzprodukten haben Sie bis zu 5 Jahre Garantie auf Ihre Geräte und genießen außerdem Leistungen, die weit über die gesetzliche Herstellergarantie hinausgehen.
Welche Risiken sind versichert, welche sind nicht versichert?
Aus der folgenden Übersichtstabelle ersehen Sie, bezogen auf die jeweilige Schutzproduktvariante, welche Risiken für welche Geräte bzw. Teile und Zubehör versichert sind und wofür Selbstbehalte anfallen.
Detaillierte Informationen finden Sie Sie im Informationsflyer unter § 1 und § 2 ABMG 2021. Der Selbstbehalt ist unter § 3 ABMG 2021 beschrieben.
Übersichtstabelle:
Selbst-behalt
Konstruktionsfehler
ja
ja
ja
ja
ja
Materialfehler
ja
ja
ja
ja
ja
Herstellungsfehler
ja
ja
ja
ja
ja
gewerbliche Nutzung, wenn vorgesehen
ja
ja
ja
ja
ja
mitverpacktes Originalzubehör
ja
ja
ja
ja
ja
weltweite Deckung
ja
ja
ja
ja
ja
Bedienungsfehler & Ungeschicklichkeit
nein
ja
ja
ja
ja
x
Fall- und Bruchschäden (auch Glaskeramikbruch)
nein
ja
ja
ja
ja
x
Schäden durch Wasser & Feuchtigkeit
nein
ja
ja
ja
ja
x
Schäden durch Nässe (witterungsbedingt)
nein
ja
ja
ja
ja
x
Schäden durch Sturm,Hagel,Steinschlag
nein
ja
ja
ja
ja
Feuer, Blitzschlag und Explosion
nein
ja
ja
ja
ja
Kurzschluss und Implosion
nein
ja
ja
ja
ja
Über- und Unterspannung
nein
ja
ja
ja
ja
Motor- und Lagerschäden
nein
ja
ja
ja
ja
Einbruchdiebstahl (auch aus Verkehrsmitteln) und Raub
nein
nein
ja
nein
ja
x
Akkus (wenn sie mehr als 50% ihrer Leistung verloren haben und nicht älter als 3 Jahre sind)
nein
nein
ja
nein
ja
Störung in Folge von Verschmutzung oder Verkalkung (sofern die Störung laut Bedienungsanleitung nicht vom Kunden behoben werden kann)
nein
nein
ja
nein
ja
Mobiltelefone, Smartphones, Tablets mit GSM oder LTE Modul, Smartwatches und Wearables sind nur im Handyschutz bzw. Handyschutz Plus versicherbar.
Kaffeemaschinen sind nur im Geräteschutz Plus versicherbar.
Wie hoch ist die Prämie und wann müssen Sie diese Prämie bezahlen?
Prämienfälligkeit: mit Erwerb des Gerätes
Versicherungsbeginn: Datum des Gerätekaufes
Vertragslaufzeit: wahlweise 3 oder 5 Jahre bei den Produkten Garantieverlängerung, Geräteschutz und Geräteschutz Plus.
Bei den Produkten Handyschutz und Handyschutz Plus beträgt die Laufzeit wahlweise 1, 2 oder 3 Jahre
Schutzproduktvarianten: Garantieverlängerung, Geräteschutz, Geräteschutz Plus, Handyschutz, Handyschutz Plus je nach Leistungswunsch des Kunden
Versicherungsprämie: abhängig vom Kaufpreis des Gerätes (siehe unten)
Die Höhe der Prämie ist abhängig von der gewählten Vertragslaufzeit, dem Schutzprodukt und vom (unsubventionierten) Verkaufspreis inkl. MwSt. des zu versichernden Gerätes. Die Prämie ist einmalig beim Kauf des Gerätes zu bezahlen.
Einmal-Prämien in €
Einmal-Prämien in €
Einmal-Prämien in €
Gerätepreis in €
inkl. MwSt. bis
3 Jahre
5 Jahre
3 Jahre
5 Jahre
3 Jahre
5 Jahre
250,00
19,90
34,90
29,90
49,90
69,90
99,90
500,00
29,90
44,90
39,90
69,90
99,90
149,90
1.000,00
49,90
74,90
69,90
109,90
149,90
199,90
1.500,00
69,90
104,90
89,90
149,90
189,90
259,90
2.500,00
99,90
144,90
129,90
199,90
239,90
339,90
5.000,00
139,90
194,90
169,90
259,90
299,90
429,90
8.000,00
189,90
264,90
219,90
319,90
359,90
499,90
Einmal-Prämien in €
Einmal-Prämien in €
Gerätepreis in €
inkl. MwSt. bis
1 Jahr
2 Jahre
3 Jahre
1 Jahr
2 Jahre
3 Jahre
500,00
39,90
89,90
139,90
59,90
129,90
199,90
1500,00
69,90
149,90
229,90
89,90
189,90
299,90
2500,00
119,90
199,90
279,90
149,90
259,90
369,90
Mobiltelefone, Smartphones, Tablets mit GSM oder LTE Modul, Smartwatches und Wearables sind nur im Handyschutz bzw. Handyschutz Plus versicherbar.
Kaffeemaschinen sind nur im Geräteschutz Plus versicherbar.
Alle Prämien verstehen sich als Versicherungsprämien inkl. der gesetzlichen Versicherungssteuer. Die Prämie für das jeweilige Schutzprodukt ist pro zu schützendem Gerät nur einmal zu bezahlen. Der Versicherungsschutz gilt sodann für die gesamte ausgewählte Laufzeit ab dem Datum des Gerätekaufes.
Bei Schäden durch Bedienungsfehler und Ungeschicklichkeit sowie Eigentumsdelikten kommt ein Selbstbehalt zur Anwendung (siehe § 3 ABMG 2021 im Informationsflyer).
Bei Eintritt des Versicherungsfalles ist der Schaden so gering wie möglich zu halten.
Der Schaden ist der Firma oder dem Versicherungsdienstleister unter www.aqilo.com unverzüglich (innerhalb von drei Tagen) schriftlich zu melden. Dem Versicherungsdienstleister ist jede Auskunft zum Schadenfall unverzüglich zu erteilen. Sämtliche Informationen, die für den Grund oder die Höhe der Entschädigung von Bedeutung sind, sind vollständig und wahrheitsgetreu gegenüber der Versicherung oder deren Dienstleister anzugeben. Eine Verletzung dieser Obliegenheiten kann zur Leistungsfreiheit des Versicherers führen. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Informationsflyer
Nähere Details zu den oben beschriebenen Geräteschutzprodukten sowie die Vertragsbedingungen entnehmen Sie bitte dem nachfolgenden Informationsflyer oder laden Sie sich den Flyer als PDF herunter: